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Hände stapeln Münzen auf einem Tisch
Behandlung

Kosten und Kostenübernahme

4 Min. Lesezeit
Kurz zusammengefasst
  • Wird dein Schwangerschaftsdiabetes mit Insulin behandelt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel Messgerät, Teststreifen und die nötigen Hilfsmittel.
  • Wird er nur über die Ernährung eingestellt, ist die Kostenübernahme bisher nicht einheitlich geregelt. Frag früh bei deiner Krankenkasse nach.
  • Für Sensoren (CGM) gibt es bei Schwangerschaftsdiabetes keine automatische Übernahme. Das wird im Einzelfall entschieden. Frag aber deine diabetologische Praxis danach.
  • Bei privater Versicherung hängt die Erstattung von deinem Tarif ab.
  • Die Regeln deiner Krankenkasse können sich ändern. Im Zweifel gilt deshalb: nachfragen.
Fragen für dein nächstes Gespräch
  • Welche Unterlagen brauche ich für meine Krankenkasse?
  • Kannst du mich bei einem Antrag auf einen Sensor unterstützen?
  • Gibt es Kosten, die ich selbst tragen muss?

Mit Insulin: meist kein Problem

Wenn dein Schwangerschaftsdiabetes mit Insulin behandelt wird, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für Blutzuckermessgerät und Teststreifen sowie für Hilfsmittel wie Pen-Nadeln. Das wird über deine diabetologische Praxis verordnet.

Ohne Insulin: nicht einheitlich geregelt

Bei einer Behandlung nur mit Ernährung ist die Kostenübernahme für Messgerät und Teststreifen bisher nicht einheitlich geregelt. Das ist ein bekanntes Problem: Die Deutsche Diabetes Gesellschaft fordert seit längerem, dass die Kosten für alle Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes übernommen werden, unabhängig von der Behandlung. Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, Schwangerschaftsdiabetes künftig als Anlass im Hilfsmittelverzeichnis zu berücksichtigen. Wie das bei deiner Krankenkasse ankommt, ist aber unterschiedlich. Frag deshalb frühzeitig nach, am besten, bevor du ein Gerät kaufst.

Quelle (Blutzuckermessgeräte): diabetologie-online, „Gestationsdiabetes: DDG fordert Kostenerstattung für Blutzuckermessgeräte bei Schwangerschaftsdiabetes", https://www.diabetologie-online.de/a/gestationsdiabetes-ddg-fordert-kostenerstattung-fuer-blutzuckermessgeraete-bei-schwangerschaftsdiabetes-1960602; diabinfo.de, „Diabetes: Was zahlt die Krankenkasse?", https://www.diabinfo.de/leben/diabetes-im-alltag/kostenuebernahme.html

Sensoren (CGM)

Kontinuierliche Glukosemessgeräte sind seit einigen Jahren im Leistungskatalog der Kassen, aber nicht für alle. Für Schwangerschaftsdiabetes gibt es bisher keine automatische Übernahme, die Entscheidung fällt im Einzelfall. Frag vorab bei deiner Krankenkasse nach, bevor du dich für ein Gerät entscheidest. Lass dir die Antwort schriftlich geben.

Zuzahlung und private Versicherung

Für gesetzlich Versicherte fällt meist keine Zuzahlung über die übliche Rezeptgebühr hinaus an. Bei privater Krankenversicherung hängt die Erstattung von deinem Tarif ab. Reiche Rechnungen und Rezepte ein und frag bei Unklarheiten bei deiner Versicherung nach.

Jule, Gründerin von GlukomamaBei mir wurden Blutzuckermessgerät, Sensor und Insulin komplett verschrieben.

Worauf es bei der Verordnung ankommt

Für die Kostenübernahme ist es wichtig, dass deine Praxis die Verordnung sauber ausstellt. Das gilt vor allem für Teststreifen, Lanzetten und Pen-Nadeln. Frage nach, wie viele Teststreifen du pro Quartal bekommst und ob die Menge für deine Messhäufigkeit reicht. Wenn du öfter messen sollst, als die übliche Menge vorsieht, lass dir die Begründung auf dem Rezept oder in einem Schreiben vermerken.

Kleine Kostenfallen vermeiden

  • Kaufe ein Messgerät oder einen Sensor nicht auf eigene Faust, bevor die Kostenübernahme geklärt ist.
  • Frage, ob die Teststreifen zu deinem Gerät passen, denn Streifen sind nicht untereinander austauschbar.
  • Frage bei Zuzahlungen nach, ob es Befreiungsmöglichkeiten gibt. Die Krankenkasse berät dich dazu.

Warum es sich lohnt, hartnäckig zu sein

Es ist nicht deine Aufgabe, dich durch Formulare zu kämpfen, während du gleichzeitig schwanger bist und dich um deinen Blutzucker kümmerst. Trotzdem lohnt sich die Mühe oft. Es hilft, ruhig und sachlich zu bleiben, alles schriftlich festzuhalten und dir Unterstützung zu holen. Du hast ein Recht darauf, dass dein Anliegen geprüft wird.

Was du tun kannst, wenn die Kasse ablehnt

  • Frag in deiner diabetologischen Praxis nach, ob sie eine Begründung für die Kasse schreibt.
  • Lege schriftlich Widerspruch ein.
  • Bewahre Rezepte und Rechnungen auf, falls du Kosten nachträglich einreichen willst.
  • Lass dich bei Bedarf von deiner Hebamme, einer Beratungsstelle oder der Verbraucherzentrale unterstützen.

Sprich bei allen Fragen und Unsicherheiten mit deiner Gynäkolog:in, Hebamme oder diabetologischen Praxis. Sie kennen deine persönliche Situation.